2009-10-01

Das FFM hat hier über den Unfall bei einem Sicherheitstraining am Hallstätter See berichtet.

Nach Eröffnung der Hauptverhandlung im August wird nun das Verfahren am 18. November 2009 um 09 Uhr 15 vor dem Bezirksgericht Bad Ischl fortgesetzt.

Natürlich gilt auch für dieses Verfahren die gesetzlich vorgesehene Unschuldsvermutung, weshalb vor Abschluss des Verfahrens dazu hier im FFM auch kein Kommentar abgegeben wurde und wird.

W.K.