Motorisierte Hänge/Paragleiter (mot. HG/PG)

 

  letzte Änderung am: 09.08.2008
               

                      Der Leiter Technik HG/PG - mot. HG/PG Willibald Stocker informiert:

 

NEU: Diskussionsforum Online!

 

Aero-Club Musterprüfstelle
Markus Villinger

 

 



 

 


Wetterbericht Österreich

 

Liebe Piloten!

Aus gegebenen Anlaß rate ich Euch dringendst darauf zu achten, dass das Luftfahrzeug (Hänge- oder Paragleiter) der ZLLV 2005 entspricht.

Der Hänge- oder Paragleiter muss bei Verwendung im Fluge, also bei Benützung des uns betreffenden allgemeinen Luftraumes, eine österreichische Musterzulassung besitzen und eine dementsprechende österreichische Stückprüfplakette, eingenäht im Luftfahrzeug, aufweisen.

Wenn ein Erzeuger, Händler oder ein Versicherungsvertreter euch weismachen will, dass dies bei Verwendung im Fluge in Österreich nicht notwendig sei, so verlangt eine schriftliche Bestätigung darüber. Dies wäre nach dem Verwaltungsstrafgesetz eine "Anstiftung/Beihilfe" zu einer Verwaltungsübertretung, § 7 VStG.                                  Für euch bei Schadenersatzforderungen (Fremdschaden, Eigenschaden, Personenschaden,  bei einer Unfallversicherung) wäre so eine Bestätigung von immenser Bedeutung - wie die jüngste Vergangenheit zeigt.                     

Verlautbart am 16. August 2008

 

 

  ÖAeC zugelassene Betriebe   in der ÖAeC ´- Homepage  

Pfad:  FAA Formulare - Technik HG/PG und Technik mot. HG/PG                                                       "Herstellungs- und Instandhaltungsbetriebe"

wie auch in dieser Homepage unter:

Technische Zulassungen / Zugelassene Betriebe

ersichtlich

 

 

Breitenerprobung  

  Aufgrund der gesetzlichen Lage, sprich ZLLV 2005, ist es nicht möglich, eine sog. Breitenerprobung für Wettkampfpiloten  wie in der Vergangenheit, zu genehmigen.                                                               Wir sind jedenfalls um eine diesbezügliche Lösung bemüht.

   Tandem mot. HG/PG

Aufgrund der derzeitigen Situation ist die Zulassung von mehrsitzigen fußstartfähigen Hänge/- Paragleitern nicht vorgesehen. Dies betrifft auch die Ausbildung   (mehrsitzigen fußstartfähigen Hänge/- Paragleitern).

 

Wichtige Mitteilung:   

Neue Internetadresse dieser Homepage 

www.technik-hgpg.at

 

Erklärungen über Musterzulassungen, Stückprüfungen, Nachprüfungen und Lärmmessverfahren und Ausstellung eines Lärmzeugnisses unter "Technische Zulassungen" ersichtlich  

 

 

Offizielle Information über geplante Änderungen der ZLLV 2005 aufgrund zahlreicher Anfragen 

Der ÖAeC  arbeitet mit "Hochdruck" daran, Änderungen der ZLLV 2005 die unsere Bereiche betreffen, mot HG/PG - HG/PG Technik, zu erarbeiten und diese dann dem BMVIT zwecks allfälliger Änderung der ZLLV 2005 dem BMVIT zu unterbreiten.

Die Änderungen werden praxisgerechtere Arbeitsweisen von der Erzeugung weg bis hin zum Endverbraucher, sprich Piloten,  beinhalten. Die behördliche Tätigkeiten werden so weit wie möglich hintangehalten, bzw.  nicht mehr notwendig sein.

Am 12.04.2008   fand diesbezüglich   eine  abschließende Sitzung der verantwortlichen Organe des ÖAeC - FAA ( Dr. Schmautzer, Dr. Flatz, DI Münzer und mir)  in Wr. Neustadt statt.

 Das Grundgerippe steht.

Dr.  Flatz  welcher die Arbeitsgruppe leitet und sämtliche Agenden  -  Erarbeitung des "Papiers", Gespräche mit den Verantwortlichen Personen des BMVIT, Aussendung des Entwurfes an die beteiligten Personen, Institutionen usw. - wahrnimmt, ist Ansprechpartner  diesbezüglicher Anfragen.

Bis zur Verwirklichung der Änderung der ZLLV 2005, angestrebt wird dies noch  2008, sind die gegebenen Richtlinien strikt einzuhalten.

 

Versicherung mot. HG/PG - HG/PG

Siehe unter   "Versicherungen"