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Motorisierte Hänge/Paragleiter (mot. HG/PG)
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letzte Änderung am: 10.11.2008 | |||
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Der Leiter Technik HG/PG - mot. HG/PG Willibald Stocker informiert: |
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NEU: Diskussionsforum Online!
Aero-Club Musterprüfstelle
Email: markus@airwaveglieders.com
Flugschulen mot.HG/PG Bruno Girstmair Kontakt: 0676/4775783 Email: bruno@girstmair.net
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....................................................................................................................................................................................................Mitteilung des ÖAeC – FAA, Technik HG/PG
Liebe Piloten, Obmänner, Entwickler/Erzeuger, Instandhaltungsbetreiber und Händler der Luftsportsparte HG/PG und mot. HG/PGDer ÖAeC als Vertreter des Flugsportes in Österreich ist unter anderen auch im Bereich Technik HG/PG (HG/PG - mot HG/PG) mit seinen Mitarbeitern sehr bemüht, dem Trend der Zeit zu entsprechen und diesbezügliche Veränderungen voranzutreiben und auch zu verwirklichen.Nach langen Vorbereitungen und intensiven Verhandlungen mit dem BMVIT ist es nun gelungen, einen großen Erfolg zu erzielen.Dr. Reinhard Flatz , Bevollmächtigter und Verhandlungsleiter des „Österreichischen Aero-Clubs“, hat in einer Besprechung am 10. Nov. 2008 mit den Verantwortlichen des BMVIT in Wien, einen Durchbruch unseres Bestrebens einer Deregulierung der behördlichen Auflagen gemäß ZLLV 2005 unseres Flugsportes im Bereich Technik HG/PG erzielt. Folgende Änderungen stehen vor der Verwirklichung: Hänge- und Paragleiter: Es erfolgt eine gänzliche Entbürokratisierung für einsitzige, mehrsitzige und gewerbliche Hänge– und Paragleiter, wie auch Fallschirme. Es entfallen somit Musterprüfungen, Stückprüfungen und Nachprüfungen. Motorisierte Hänge- und Paragleiter: Ø Es erfolgte auch hier die weitreichende Entbürokratisierung analog der motorlosen Hänge- und Paragleiter. Ø Die neue Definition erlaubt eine Start/Landehilfe, die nicht dauernd mit dem Hänge- oder Paragleiter verbunden ist. Ø Für eine Motorisierung dürfen nur fußstartfähige Hänge- und Paragleiter herangezogen werden. Ø Die Leermasse des Luftfahrtzeuges darf 120 kg nicht überschreiten. Übrig bleibt eine Genehmigung des mot. HG/PG-Systems bei der erstmaligen Verwendung in Österreich, sowie auch die Einhaltung der 2jährigen Überprüfungsfrist. Es wird versucht, die Novelle der ZLLV bis zum Beginn der neuen Flugsaison 2009 zu verwirklichen An dieser Stelle nochmals einen herzlichen Dank an Dr. Reinhard Flatz, der die Ergebnisse unserer Verhandlungsrunden im ÖAeC zusammenfasste, dies zur Vorlagenreife brachte, dem BMVIT einreichte und darüber hinaus schlussendlich die Verhandlungen mit den Vertretern des BMVIT führte. Dr Reinhard Flatz wird bis zur Endvorlage, bzw. bis zur Veröffentlichung der ZLLV Novelle die Verhandlungen und notwendigen Berichtigungen und Bearbeitungen im Zusammenwirken mit den Bearbeitern des BMVIT durchführen. Einen Dank auch an die zuständigen und verantwortlichen Personen und Bearbeiter im BMVIT. An dieser Stelle erinnere ich Euch nochmals an meinen Leitspruch: „Nur zusammen sind wir stark“. Darum unterstützt mit eurer Mitgliedschaft den ÖAeC. Rundumschläge von frustrierten Personen und sogenannten „Besserwissern“ bringen nichts, schaffen Verunsicherungen und schaden nur unseren Bestrebungen, das Beste für unseren Flugsport herauszuholen. Bei anfallenden Fragen und Wünschen steht auch weiterhin das Team Technik HG/PG mit Rat und Tat zur Seite. Mit freundlichen Grüßen, Leiter Technik HG/PG - mot. HG + PG Willibald Stocker , ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
Bitte beachtet, dass bis zur Verlautbarung der ZLLV Novelle die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der ZLLV 2005 volle Gültigkeit haben.
Stückprüfungen Stückprüfungen, nicht zu verwechseln mit Checks, die nicht über das Büro Technik HG/PG, Blattgasse 6, Wien, angesucht wurde, sind bedeutungslos. Die von wem auch immer gedruckten und verwendeten Stückprüfplaketten haben keinen behördlichen Charakter und sind unter anderem bei Schadenersatzforderungen ein Muster ohne Wert, bzw. die Versicherung ist, wie schon in der Vergangenheit vorgekommen, leistungsfrei !!!!! Nochmals der Vorgang: Vorliegen muss eine österreichische Musterzulassung. Ansuchen mit Formblatt an das Büro Technik HG/PG, Blattgasse 6, Wien. Von dem Büro aus, Frau M. Ecker, wird der weitere Vorgang der Stückprüfung bis zur Bestimmung des Prüfers und Ausgabe der Stückprüfplakette erledigt. Mit dem Antrag muss vorgelegt werden: Stückkennblatt; Erklärung des Herstellers nach § 38 Abs. 3 lit. a-e dass das Stück dem Muster entspricht; Versicherungsbestätigung; Gültiger Check von einem vom ÖAeC-FAA genehmigten Betrieb. Nochmals zur Information: Die Betriebe machen Checks, aber keine Prüfungen die der behördlichen Tätigkeiten lt. ZLLV 2005 und der damit verbundenen Übertragungsverordnung an den ÖAeC festgelegt sind. Prüfungen werden nur durch Prüfer, siehe Prüferliste in dieser Homepage, durchgeführt. Weiters: Eine Tätigkeit, welcher Art auch immer, beginnt erst zu laufen wenn das entsprechende Ansuchen im Büro Blattgasse 6 in Wien eingelangt ist und im Postbuch vermerkt wird. Ein an den Prüfer selbst gestelltes Ansuchen wird nicht behandelt. Dies bezieht sich auch auf Ansuchen, die in der Vergangenheit gestellt wurden. Betreffende, und bereits gestellte Ansuchen sind mit dem Vermerk auf ein nicht korrektes Ansuchen neu zu stellen.
Liebe Piloten ! Unter " Technische Zulassungen " ist eine Liste der zugelassenen Luftfahrzeuge, Hänge/-Paragleiter, ersichtlich. Diese Liste ist noch nicht vollständig. Dies wird aber in nächster Zeit bewerkstelligt werden. Die pdf- Dateien sind nur für berechtigte Personen zu downloaden, bzw. abzufragen.
Nachstehend ein Schreiben des ÖAeC zur gefälligen Kenntnisnahme.
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Österreichischer Aero Club, 1040 Wien, Prinz Eugenstr. 12 www.aeroclub.at , office@aeroclub.at Tel: 01/5051028, Fax: 01/5057923 Wien, 01.09.2008/GG ZVR Zahl: 770691831 Werte Flugsportfreunde in unseren HG/PG Vereinen! Der sattsam bekannte Herr W.K. aus Salzburg hat neulich mit einem Geschreibsel bei einigen HG/PG Piloten – vor allem bei den Freunden in Deutschland – kurzzeitig für eine gewisse Verwirrung gesorgt. Zur Klarstellung des Anlassfalles nachstehend auszugsweise die Wiedergabe eines Antwortschreibens an die Tiroler Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht, vom 27.08.2008 unseres Vizepräsidenten Dr. Peter Schmautzer in seiner Eigenschaft als Organ des ÖAeC/FAA.
Betrifft: Zulassung von Hänge- und Paragleitern durch den Österreichischen Aero-Club; Geschäftszahl: IIb2-4-1-8/1161; Beantwortung Ihres Ersuchens vom 25. August 2008 Sehr geehrte Damen und Herren ! In obiger Angelegenheit wurde mir Ihre Anfrage vom 25. August 2008 vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Zivilluftfahrtbehörde zuständiger Weise weitergeleitet. Als zuständiges Organ des Österreichischen Aero-Clubs als Luftfahrtbehörde 1. Instanz erlaube ich mir daher Ihr Schreiben vom 25. August 2008 wie folgt zu beantworten: Der Österreichische Aero-Club wurde unter anderem mit der Musterzulassung von Hänge- und Paragleitern beliehen. Bis zum 01. Juli 2007 erfolgte aufgrund einer Zusammenarbeitsvereinbarung die Musterzulassung durch den Technikreferenten des DHV als Organ des Österreichischen Aero-Clubs. Sämtliche Musterzulassungen, die so erfolgt sind, gehören daher dem Rechtsbestand an. Eine gleichlautende Auskunft ist Ihnen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bereits zugegangen.
Übrigens der Herr K. aus Salzburg hat seine Funktion als Landessektionsleiter HG/PG wegen andauernder Unstimmigkeiten in seinem Landesverband bereits im Jahr 2000 zurückgelegt und ist mit Ende 2000 auch als Mitglied aus dem ÖAeC ausgeschieden. Der Frust sitzt offensichtlich tief!!
Herbert Siess Alois Roppert BSL HG/PG Präsident des ÖAeC e.h. e.h. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Für die Ausgabe der Stückprüfplaketten ist ab sofort Bruno Girstmair zuständig. TelNr.: 0676/4775783, EMail: bruno@girstmair.net
ÖAeC zugelassene Betriebe in der ÖAeC - Homepage unter Pfad: FAA-Formulare / Technik HG/PG und Technik mot.HG/PG / Hersteller und Instandhaltungsbetriebe wie auch in dieser Homepage unter "zugelassene Betriebe"
Erklärungen über Musterzulassungen, Stückprüfungen, Nachprüfungen und Lärmmessverfahren und Ausstellung eines Lärmzeugnisses unter "Technische Zulassungen" ersichtlich.
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