HomeRechtsgrundlagen ÖAeC Ministerium (Ö) Rechtschaos ZLLV 2010 Gerätezulassungen Lizenzen-Zulassungen IPPI-Card Checkflugabzocke Gastpiloten in Österreich DHV Schleppflug Aus den Fluggeländen Fliegerszene Versicherungen Unfälle Anders betrachtet Links Altes Forum Impressum NEWSLETTER |
Tödliche Windenschlepp-Unfälle: Staatsanwaltschaft bescheinigt Programmierbarer Anfahrrampe "erhöhtes Sicherheitspotential"2011-11-11Im Zusammenhang mit den lockoutbedingten tödlichen Windenschlepp-Unfällen der letzten Jahre sprach die Staatsanwaltschaft Horst Barthelmes vom Fahrlässigkeitsvorwurf frei. Gleichzeitig aber bescheinigt dieselbe Staatsanwaltschaft, dass jene "Regelsteuerung im Sinne einer programmierbaren Anfahrrampe", für die ich mich beim DHV seit langem erfolglos einsetze, ein "erhöhtes Sicherheitspotential" in sich trägt. Insofern, auch wenn kein strafrechtlich relevantes Vergehen vorliegt, bleibt es nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet der vom LBA und BMVBS für Hängegleiter-Sicherheit beauftragte Verband durch die Person von Horst Barthelmes die Verbreitung der einzigen Vorrichtung verweigert und blockiert, die tödliche Unfälle durch Lockout effektiv zu verhindern in der Lage ist. In seinem Schreiben von 2010-10-18 bestreitet der DHV-Geschäftsführer Klaus Tänzler jenes "erhöhte Sicherheitspotential" des Moduls keineswegs und betont sogar fälschlicherweise, die Elektrowinde von Martin Schaffer seit 6 Jahren im Hinblick auf jene "programmierbare Anfahrrampe" zu fördern. Wenn aber der DHV durch Tänzlers Brief und nun die Staatsanwaltschaft das "erhöhte Sicherheitspotential" des Regelmoduls "programmierbare Anfahrrampe" anerkennen, warum fördert dann der DHV seit 6 Jahren erfolglos eine einzige E-Winde ohne kommerzielle Zukunft im Hinblick auf diese Sicherheitsvorkehrung, statt die 200 sich im Einsatz befindlichen Schleppwinden mit Verbrennerantrieb ausrüsten zu lassen, was ohne Mitwirkung des DHVs nicht geschehen kann? Diese Frage wird der DHV spontan ohne Eingreifen der Flugsicherung nicht beantworten, denn die Vergangenheit zeigt leider, dass er auch die eklatantesten Amtsmissbräuche und Verletzungen von elementaren Sicherheitsvorschriften seiner Funktionäre und Fluglehrer gelassen duldet, wenn nicht fördert oder zu vertuschen versucht, und dass er allein nach Intervention der Flugsicherung einzulenken bereit ist. 2010 starben leider drei Hängegleiter-Piloten am Lockout und zwei 2011! Wenn der DHV bei der Wahrnehmung seiner Sicherheitsaufgaben nur einen Bruchteil der Energie verwenden würde, mit der er seit Jahrzehnten die hohen Gehälter seiner Funktionäre vor den Mitgliedern wirksam geheim hält, könnten diese Lockout-Opfer noch leben. Gérard Cohen |
ToplinksDie Arbeitsweise von ÖAeC und Ministerium Noch immer aktuellBeförderungspflicht der Bergbahnen in Österreich Sicherheit als Marketingmasche WillsWing zu den Betriebsgrenzen unserer "Flugzeuge" Alles über die unsinnige IPPI-Card Zum Flugverbot für Ausländer in Österreich und zur Ungültigkeit unserer Lizenzen im Ausland |