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2010-03-03
2010-03-05 update
2010-03-23 update
Der Leiter Technik-HG/PG informiert – falsch!
Mit dieser riesigen, roten Schlagzeile
Es ist die "Sensations Nachricht" des Jahres 2010
kolportiert der Leiter Technik-HG/PG des ÖAeC, Willibald Stocker:
In Deutschland ist es nicht mehr verpflichtend, eine Musterprüfung durch eine Prüfanstalt, z.B. DHV, machen zu lassen. Der Händler ist alleinig verantwortlich für sein Produkt und gegenüber dem Verbraucher, sprich Piloten, haftbar, wenn sein Produkt nicht ordnungsgemäß erzeugt, bzw. hergestellt wurde. Der Erzeuger kann und darf seine Produkte selbst testen und braucht nicht den Umweg einer nochmaligen Prüfung, z.B. den DHV, um sein Produkt auf den Markt zu bringen.
Quelle, lokal gespeichert.
Nun müssen wieder „unkompetente Personen“(*) wie ich mit einer „unprädestinierten Eingabe“ richtig stellen:
Diese Erleichterung gilt nur für die (Prototypen-)Erprobung, sonst wird die Musterprüfung weiterhin verlangt! (Quelle: Herstellerinformation des DHV)
Übrigens bezieht sich der ÖAeC-Offizielle Stocker auf die Homepage des von uns hoch geschätzten Bruno Girstmair. Dort stand aber immer die korrekte Information! Stocker hätte besser daran getan, sie unverändert zu übernehmen, dann wäre auch nicht aufgefallen, dass er sie nicht verstanden hat.
Werner Holtfreter
*) Die Wortwahl ist vorsichtiger geworden. Früher hieß es noch
„dümmlich und trottelhaft,“
aber die Kosten von mehr als 4000 Euro für Willibald Stocker und Alois Roppert (die vermutlich die ÖAeC-Mitglieder bezahlen werden) und die übernommene Verpflichtung zur öffentlichen Entschuldigung (nochmals die
Quelle) zeigen Wirkung.
Update 2010-03-05
Es handelt sich bei dieser "Sensationsmeldung" nur um eine weitere Fehlleistung des Leiters Technik-HG/PG des ÖAeC, Willibald Stocker, auf seiner persönlichen Webseite.
Hier die Fehlleistungen des ÖAeC in einer Zusammenstellung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
- Checkflugabzocke
- Ungültigkeit der Gerätezulassungen
- Ungültigkeit der Stückprüfungen
- Ungültigkeit der inländischen Lizenzen im Ausland
- Ungültigkeit der (meisten) ausländischen Lizenzen in Österreich
- Ungültigkeit der IPPI-Card
- Rechtsgrundlose Vorschreibung von Betriebshandbüchern für Herstellungs- und Instandhaltungsbetriebe
- Rechtswidrige Durchführung von Musterprüfungen durch den ÖAeC
- Nichtdurchführung von Stückprüfungen durch den ÖAeC
- Rechtswidrige Ausstellung von Musteranerkennungsscheinen durch den DHV für den ÖAeC
- Rechtswidrige "Beauftragung" des seinerzeitigen DHV/ÖAeC-Technikreferates mit diesen Ausstellungen
- dazu Schließung eines daher rechtswidrigen Kooperationsvertrages mit dem DHV
- Nichtbefolgung vieler der mit Übertragungsverordnung übertragenen Aufgaben durch den ÖAeC
- Rechtsunsicherheit bei eigentlich verbotenen Acroflügen obwohl unter der Schirmherrschaft des ÖAeC Acrobewerbe durchgeführt werden
- Rechtsunsicherheit bei der Verwendung von Prototypen bei Bewerben in Österreich durch Wettbewerbspiloten
- Behauptung und dann "Aufhebung" einer nicht vorhandenen Transponderpflicht.
- Beleidigungen unliebsamer Kritiker
Alle diese Themen sind hier auf dieser Seite ausführlich dargestellt.
Update 2010-03-23
Auch das Magazin "Thermik" informiert in seiner Ausgabe 4/2010 darüber, dass die rechliche Änderung in Deutschland nur den Entfall der Breitenerprobung durch den DHV betrifft.
Außerhalb von Wettbewerben müssen GS weiterhin eine Musterzulassung aufweisen.
Hier der Artikel aus dem "Thermik"-Magazin.
Es geht nur um den Nachweis zur Vorbereitung der weiterhin notwendigen Musterprüfung. Dazu dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mustergeprüfte Geräte im Rahmen von Wettbewerben (zur Breitenerprobung) verwendet werden.
W.K.
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Einblick ins Verwaltungschaos
Details zur ZLLV 2010
Die Arbeitsweise von ÖAeC und Ministerium
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Beförderungspflicht der Bergbahnen in Österreich
Sicherheit als Marketingmasche
WillsWing zu den Betriebsgrenzen unserer "Flugzeuge"
Alles über die unsinnige IPPI-Card
Zum Flugverbot für Ausländer in Österreich und zur Ungültigkeit unserer Lizenzen im Ausland
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