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Flugverbot für alle Ausländer in Österreich, auch Deutsche und der Schweizer sind betroffen!

2012-03-14

Ausländische Lizenzen von Hänge- und Paragleiterpiloten sind auf Grund der derzeit geltenden Rechtslage nicht per se gültig. Deshalb haben die zuständigen Verkehrsminister (nur) von Österreich und Deutschland (und angeblich der Schweiz) eine Vereinbarung getroffen, mit der die jeweiligen nationalen Lizenzen gegenseitig anerkannt werden sollen.

Das mag zwar auf den ersten Blick vernünftig erscheinen, diese Vereinbarung - deren Grundlage eine "Erklärung" ist - war und ist aber nach wie vor rechts- sogar verfassungswidrig und deshalb in Österreich ungültig, weil ein österreichischer Minister mit einer "Vereinbarung" geltende Gesetze oder Verordnungen (hier die ZLPV) nicht außer Kraft setzen kann.

Solche Vereinbarungen (eigentlich Staatsverträge) bedürfen in A, wenn sie rechtsgestaltend oder gesetzesändernd wirksam sein sollen, der Genehmigung durch den Nationalrat. Das deshalb, weil unsere Verfassung vorschreibt, dass Gesetzesänderungen oder Ergänzungen, dem demokratischen Prinzip unserer Verfassung folgend, natürlich der Zustimmung des Nationalrates bedürfen.

Ein Minister kann daher nicht als Gesetzgeber auftreten und eine durch Parlamentsbeschluss ordentlich zu Stande gekommene Rechtsnorm durch "selbstständige Vereinbarung" oder eine "Erklärung" abändern oder aufheben und damit im Nachhinein das Parlament umgehen.

Die Hänge- und Paragleiterfliegerei ist zwar nur ein Nebenschauplatz, aber die Geschichte bietet viele Beispiele dafür, wie gefährlich es sein kann, wenn einzelne Minister glauben, Beschlüsse von Parlamenten rechtswidrig aushebeln oder ignorieren können. Wenn Interessensgruppen es schaffen, Minister zu verfassungswidrigen Vereinbarungen zu bewegen, um auf diese Weise Normen so zu gestalten wie diese irgendwem gerade passen, ist es an der Zeit, die Folgen solcher Vorgangsweisen für den Rechtsstaat zu bedenken. Ebenso rechtsstaatlich bedenklich ist, wenn die Vollzugsorgane der Landeshauptmänner eine rechts- und verfassungswidrige "Vereinbarung" eines Ministers befolgen und geltende Normen nicht vollziehen.

Welche Lobby schafft es als nächste, einen Minister zu einer verfassungswidrigen "Vereinbarung" zu veranlassen, dass bestimmte Normen nicht eingehalten werden müssen oder abgeändert werden?

Es wird endlich Zeit, dass in der HG/PG-Fliegerei ein verfassungskonformer, einem Rechtsstaat würdiger Rechtszustand hergestellt und die ZLPV entsprechend geändert wird. Die derzeit laufende Änderung der ZLPV wäre eine gute Gelegenheit dazu. Hier der dem ÖAeC zur Stellungnahme vorliegende Entwurf der ZLPV .

Besonders pikant an der Angelegenheit ist, dass der Präsident des ÖAeC, Alois Roppert, selbst 15 Jahre lang Abgeordneter zum Nationalrat war und deshalb über die verfassungsmäßigen Aufgaben des Nationalrates Bescheid wissen müsste. Trotzdem ist er, in seiner nun 15 Jährigen Amtszeit als Aeroclubpräsident, in dieser Sache nicht tätig geworden.

Die Lobby hat es zwar geschafft, während seiner lange dauernden Präsidentschaft - unter dem Titel der Sicherheit - eine Unzahl von Normen zu etablieren, die sich hervorragend zum Inkasso eignen, die grundlegend erforderlichen Normen der Fliegerei und sogar die Verfassung wurden dabei aber außer Acht gelassen.

Wir fliegen also in Österreich nicht weil es den ÖAeC gibt. Es ist vielmehr ein Wunder, dass wir fliegen können obwohl es den Aeroclub gibt. Wir fliegen nur, weil die Verwaltungsbehörden die Grundsätze einer gesetzmäßigen Verwaltung (Artikel 18 Bundes-Verfassungs-Gesetz) nicht beachten und somit verfassungswidrig handeln.

Einen ähnlich gelagerten Fall der Missachtung unserer Verfassung gibt es ...hier zu lesen.

W.K.

Toplinks

Einblick ins Verwaltungschaos

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