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2010-10-17 Der DHV meldet mit Datum 2010-09-22 auf seiner Homepage http://www.dhv.de/typo/News_Details_Deutsch.498.0.html?&cHash=c9bf0d7acf4041c4b3fef3d5f6398a06&tx_ttnews[backPid]=2&tx_ttnews[pointer]=1&tx_ttnews[tt_news]=3408
Schon seit geraumer Zeit war eine Änderung des italienischen Luftrechts bezüglich Gleitschirm- und Drachenfliegen angekündigt. Der italienische Verband FIVL stand in monatelangen Verhandlungen mit den Behörden.
Der Vorsitzende des italienischen Verbandes FIVL, Luca Basso, hat uns heute mitgeteilt: [...] All citizens of european countries can fly with VDS (VDS mean: sport flight) in the Italian territory if they are in posses of a license that let them fly in their own country. So, the IPPI card is useless if the pilot has got his own valid license. Of course included tandem license. Obviously a valid insurance for damages (and for damages caused to the passenger in case of tandem) is needed together with the flight license. The news is official from Italian Government, and you can publish it. The new law shall be effective from November 21, 2010 Künftig ist für Gleitschirm- und Drachenflüge in Italien alleine die nationale Lizenz des Gastpiloten ausreichend, IPPI-Card ist nicht mehr erforderlich. Auch das bisher für Ausländer verbotene Doppelsitzerfliegen ist mit der neuen Regelung in Italien legal, wenn der Pilot eine gültige heimische Passagierflugberechtigung besitzt und eine Halterhaftpflicht- und Passagierhaftpflichtversicherung besitzt. Zudem werden die bisher nur geduldeten Thermik- und Streckenflüge in Italien legalisiert. Einzelheiten dazu in einem späteren Bericht. Der DHV-Vorsitzende Charlie Jöst gratulierte Luca Basso und dem Team der FIVL für ihren großartigen Einsatz, der diese Liberalisierung möglich gemacht hat. Der DHV schrieb aber schon 2004, dass für EU-Bürger ein Dokument genüge, "welches dem italienischen Schein entspricht." Beweis: http://www.dhv.de/typo/fileadmin/user_upload/monatsordner/2004-06/Ital.Ippi_Regelung.pdf Für den DHV ist obige Meldung ein eleganter Ausstieg aus seiner früheren Behauptung, die von ihm verkaufte IPPI-Card verhelfe der nationalen Fluglizenz zu internationaler Gültigkeit. Dass das nie gestimmt hat (auch nicht für EU-Ausländer) und nur zum kassieren diente, kann man hier nachlesen: Zur IPPI-Card Werner Holtfreter Gleiches gilt natürlich für Österreich. Die durch den ÖAeC immer wieder aufgestellte Behauptung "die IPPI-Card verleihe der österreichischen Lizenz internationale Gültigkeit" war falsch und hat nur den Verkauf der IPPI-Card gefördert um Geld in die Kassen der FAI, des ÖAeC und des DHV zu spülen. W.K. |
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