Zur IPPI-Card
Der ÖAeC informiert auf seiner Webseite wieder mit Halbwahrheiten zur IPPI-Card ...mehrEs gibt kein internationales und auch kein bilaterales Abkommen (ausgenommen zwischen D und A), das einer nationalen deutschen oder österreichischen Lizenz für Hänge- und Paragleiter durch den Besitz der IPPI-Card in einem anderen als dem Ausstellerland zur Gültigkeit dieser Lizenz verhelfen könnte. Dieses Abkommen gibt es auch deshalb nicht, weil die IPPI-Card keinen rechtlich relevanten Status besitzt. ...mehr
Karl Slezak antwortet am 2006-06-16 auf eine Anfrage nach der Rechtsgrundlage für den zwingenden Erwerb einer IPPI-Card ...mehr
Die unter "Lizenz nicht weltweit gültig" und unter "IPPI-Card" getroffenen Festellungen wurden vom GLEITSCHIRM - MAGAZIN in den wesentlichen Zügen nun auch als Leserbrief veröffentlicht. ...mehr