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2010-01-13
Dieser Artikel war heute in den Salzburger Nachrichten zu lesen:


Wichtig ist der letzte Satz:
Wenn man sich beim Ministerium über einen eventuellen Missstand bei der Austro Control beschwert, leitet das Ministerium das an die Austro Control weiter. Diese beurteilt sich also selbst. Eine Beschwerde ist demnach sinnlos.
Diese Vorgangsweise scheint im Ministerium System zu haben.

Bereits bei der nicht rechtsgültigen Zulassung von HG/PG durch das inzwischen auf behördlichen Druck aufgelöste DHV/ÖAeC-Technikreferat war die gleiche Vorgangsweise zu beobachten. Das Ministerium hat damals beim ÖAeC angefragt, ob diese Zulassungen rechtsgültig sind, der ÖAeC hat sich selbst einen Persilschein ausgestellt und das Ministerium diese "Selbstbeurteilung" übernommen;...mehr.

Da das Ministerium per Verordnung die Aufsichtspflicht über den ÖAeC hat, ist das Ministerium aus diesem Grund auch für Handlungen des zu beaufsichtigenden ÖAeC verantwortlich. Aber mit dieser rechtswidrigen Vorgangsweise vernachlässigt das Ministerium (eigentlich die derzeit zuständige Ministerin Bures) daher seine (ihre) Aufsichtspflicht. Für mich eine Verhöhnung des Rechtsstaates, weil auf diese Weise eine gesetzmäßige Verwaltung gemäß Artikel 18 B-VG verhindert wird!

W.K.
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