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Sind Startgebühren immer gerechtfertigt?

2011-09-05
Als Obmann eines Vereins, der trotz Pachtkosten einen Flugberg ohne Start- oder Landegebühren "betreibt", kenne ich trotzdem die unterschiedlichsten Gründe dafür, dass in einigen Fluggebieten doch Start- oder Landegebühren kassiert werden müssen.

Ist es aber überall gerechtfertigt, dass von den dort fliegenden Freizeitpiloten Gebühren kassiert werden?

Diese Frage soll am Beispiel des Fluggebietes Bischling in Werfenweng erläutert werden:

Dort wird die Start- oder Landegebühr direkt an der Kasse der Seilbahn durch Seilbahnmitarbeiter beim Verkauf der Seilbahnkarte mit kassiert.

Der Bischling wird von mindestens 4 Unternehmen genutzt, die selbst ein massives kommerzielles Interesse daran haben, dass es dort eine Infrastruktur zum Fliegen gibt:

Das sind die Flugschulen der Brüder Josef und Stefan Rebernig und die Flugschule Sky-Club Austria des Walter Schrempf Quelle.

Eine Flugschule benötigt für ihren Betrieb einen Startplatz mit Windsack und einen Landeplatz mit Windsack. Das gehört praktisch zur Betriebseinrichtung, damit das Geschäft überhaupt betrieben werden kann. Die dadurch entstehenden Kosten können von den Unternehmen als Betriebsausgaben steuerlich und gewinnmindernd geltend gemacht werden.

Dann ist da noch das Tandemunternehmen "Austria-Fly" der Brüder Rebernig, das ebenfalls aus kommerziellen Gründen die oben genannte Infrastruktur benötigt.

Es stellt sich also die Frage, warum Freizeitpiloten die erforderliche betriebliche Infrastruktur dieser drei Unternehmen mitfinanzieren sollen?

Dann ist da noch der Seilbahnbetrieb Bergbahnen Werfenweng GmbH. Wenn das Gebiet keine fliegerische Infrastruktur anbietet, würde auch kein Paragleiter auf den Berg fahren und die Seilbahn müsste auf diese Umsätze verzichten. Wofür soll der Pilot hier zusätzlich "Gebühren" zahlen?

Ein analoges Beispiel: Würde die Bergbahnen Werfenweng GmbH im Winter keine präparierten Pisten für Skifahrer anbieten, hätten diese keinen Grund ein Ticket zu kaufen. Kein Skifahrer wäre bereit, zusätzlich zur Liftkarte noch eine Gebühr dafür zu zahlen, dass ihm eine Skipiste zur Verfügung gestellt wird.

Seilbahngesellschaften investieren z. B. in den Bau und die Erhaltung von Funparks für Snowboarder, damit diese eine Seilbahnkarte kaufen. Ohne diese Infrastruktur keine Snowboarder. Auch die örtliche Gastronomie profitiert nicht nur von den Wintersportlern, sondern auch von den Fliegern.

Ähnliche Inkassofreudigkeit über Tageskarten oder Lande"gebühren" besteht auch in Hinterstoder mit Androhung von rechtlich unhaltbarem Ausschluss von der Beförderung mit der Seilbahn. Das Freiflieger-Magazin berichtete zur Beförderungspflicht von Seilbahnen schon hier.
W.K.

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