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Steuerausgleich 2025/2026 in Österreich – Geld zurück mit dem Lohnsteuerausgleich

Der Steuerausgleich 2025/2026 ist in Österreich für viele Arbeitnehmer:innen eines der wichtigsten Finanzthemen überhaupt. Gerade jetzt suchen viele nach Antworten zu Fristen, FinanzOnline, Werbungskosten, Pendlerpauschale, Telearbeitspauschale, Familienbonus Plus und der Frage, wie man möglichst viel Geld vom Finanzamt zurückbekommt. Wer 2025 nicht das ganze Jahr gleich verdient hat, berufliche Ausgaben hatte, Kinder hat, pendelt oder Telearbeit geleistet hat, sollte die Arbeitnehmerveranlagung besonders genau prüfen.

Viele verzichten Jahr für Jahr auf Geld, weil sie den Antrag gar nicht stellen oder wichtige Positionen übersehen. Dabei kann der Steuerausgleich gerade bei Jobwechsel, Teilzeit, Karenz, Weiterbildung, doppelter Haushaltsführung, Krankheitskosten oder unregelmässigem Einkommen besonders interessant sein. Dieser Ratgeber zeigt dir Schritt für Schritt, worauf es 2026 für das Steuerjahr 2025 ankommt, welche Fehler häufig passieren und wie du deine Chancen auf eine Gutschrift verbesserst.

Tipps zum Lohnsteuerausgleich in Österreich

Thema Stand Warum das wichtig ist
Arbeitnehmerveranlagung 2025 ab 8.1.2026 möglich Ab diesem Zeitpunkt kannst du die Veranlagung für 2025 offiziell einreichen.
Freiwillige Antragstellung bis 31.12.2030 Du hast mehrere Jahre Zeit, solltest aber bei erwarteter Gutschrift nicht unnötig warten.
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung zweite Jahreshälfte 2026 Kann automatisch erfolgen, ersetzt aber nicht immer eine individuell optimierte Einreichung.
Telearbeitspauschale seit 1.1.2025 Das frühere Homeoffice-Pauschale wurde erweitert und bleibt für viele Beschäftigte relevant.
Maximales Telearbeitspauschale 300 Euro pro Jahr Wer nicht den vollen Betrag über die Lohnverrechnung bekommen hat, kann die Differenz beantragen.
Familienbonus Plus 2024 bis 2026 unverändert geregelt Für Familien ist das einer der wichtigsten Steuerentlastungshebel.
FinanzOnline 2-Faktor-Authentifizierung seit 1.10.2025 Ohne passenden Zugang kann sich die Antragstellung verzögern.
Belege nicht immer sofort mitschicken Du musst Nachweise aber aufbewahren, falls das Finanzamt sie später verlangt.

Warum sich der Steuerausgleich 2025/2026 jetzt besonders lohnt

Der Steuerausgleich zählt in Österreich jedes Jahr zu den meistgesuchten Finanzthemen, weil viele Menschen im Frühjahr prüfen, ob sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen können. Besonders häufig profitieren Arbeitnehmer:innen, die 2025 nicht das ganze Jahr durchgehend gleich verdient, den Job gewechselt, Kinder betreut, gependelt, berufliche Ausgaben selbst bezahlt oder Telearbeit geleistet haben.

Auch wenn es eine automatische beziehungsweise antragslose Arbeitnehmerveranlagung gibt, ist diese nicht immer die beste Lösung. Wer individuell günstige Positionen wie Werbungskosten, aussergewöhnliche Belastungen oder bestimmte Absetzbeträge geltend machen kann, fährt mit einer eigenen Erklärung in vielen Fällen besser. Genau dort liegt oft der Unterschied zwischen einer kleinen Standardgutschrift und einer deutlich höheren Rückzahlung.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerausgleich und Arbeitnehmerveranlagung?

Im Alltag sagen viele schlicht „Steuerausgleich“. Offiziell heisst das Verfahren für Arbeitnehmer:innen in Österreich jedoch Arbeitnehmerveranlagung. Dabei wird die bereits über die Lohnverrechnung einbehaltene Steuer nochmals überprüft. Wenn sich dabei herausstellt, dass du im Jahr 2025 zu viel Lohnsteuer bezahlt hast, bekommst du die Differenz auf dein Konto überwiesen.

Wer sollte den Antrag besonders genau prüfen?

Besonders interessant ist der Steuerausgleich für folgende Gruppen:

  • Arbeitnehmer:innen mit Jobwechsel oder schwankendem Einkommen
  • Personen mit Teilzeit, Karenz oder Arbeitslosigkeitsphasen
  • Beschäftigte mit Fortbildungs-, Arbeitsmittel- oder Fahrtkosten
  • Eltern mit Anspruch auf Familienbonus Plus oder andere Familienleistungen
  • Pendler:innen mit Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro
  • Menschen mit aussergewöhnlichen Belastungen, etwa bestimmten Krankheitskosten
  • Beschäftigte mit Telearbeit, wenn der Arbeitgeber nicht alles korrekt berücksichtigt hat

Ab wann kannst du die Arbeitnehmerveranlagung für 2025 einreichen?

Für das Steuerjahr 2025 ist die Arbeitnehmerveranlagung ab 8.1.2026 möglich. Freiwillig kannst du sie bis 31.12.2030 einreichen. Das ist praktisch, wenn du alte Jahre nachholen möchtest. Wer allerdings sicher mit einer Gutschrift rechnet, sollte meist nicht zu lange warten, weil sich das Geld sonst unnötig verspätet.

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Wann reicht die automatische Veranlagung aus – und wann besser nicht?

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung kann in der zweiten Jahreshälfte 2026 automatisch erfolgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist bequem, aber nicht immer optimal. Sobald du selbst relevante Kosten oder Absetzbeträge geltend machen kannst, ist eine aktive Einreichung meist sinnvoller. Die automatische Lösung ist eher ein Auffangnetz für einfache Fälle als ein Garant für das bestmögliche Ergebnis.

Diese Kosten werden besonders oft vergessen

Sehr häufig gehen steuerlich interessante Positionen im Alltag unter. Dazu zählen vor allem:

  • beruflich veranlasste Fortbildungskosten
  • Fachliteratur und digitale Lernangebote
  • Laptop, Bildschirm, Tastatur, Drucker oder anderes Arbeitsmaterial
  • beruflich genutztes Internet und Telefon
  • Telearbeitspauschale bzw. nicht vollständig berücksichtigte Telearbeitstage
  • Pendlerpauschale und Pendlereuro
  • Unterhaltsabsetzbetrag und familienbezogene Entlastungen
  • bestimmte aussergewöhnliche Belastungen

Telearbeitspauschale 2025: Was hat sich geändert?

Seit 1.1.2025 wurde das frühere Homeoffice-Pauschale in Telearbeitspauschale umbenannt. Die Höhe blieb grundsätzlich gleich, der Anwendungsbereich wurde aber erweitert. Damit ist das Thema nicht nur für klassische Arbeit von zuhause aus relevant, sondern auch für andere zulässige Formen von Telearbeit ausserhalb des Unternehmens. Das macht die Regelung für viele Beschäftigte aktueller als zuvor.

Wichtig ist vor allem die Obergrenze: Das Pauschale beträgt bis zu 3 Euro pro Telearbeitstag für maximal 100 Tage pro Kalenderjahr, also höchstens 300 Euro. Hat dein Arbeitgeber weniger oder gar nichts berücksichtigt, solltest du die Differenz bei der Arbeitnehmerveranlagung prüfen.

Familienbonus Plus: Für viele Familien der grösste Hebel

Der Familienbonus Plus ist kein kleiner Nebenaspekt, sondern für viele Familien einer der wichtigsten Steuerentlastungsfaktoren. Für die Jahre 2024 bis 2026 beträgt er 2.000 Euro pro Jahr je Kind bis zum 18. Geburtstag. Für volljährige Kinder, für die noch Familienbeihilfe bezogen wird, gilt ein reduzierter Betrag von 700 Euro pro Jahr.

Besonders wichtig ist dabei ein Detail, das in der Praxis oft übersehen wird: Wenn du eine Arbeitnehmerveranlagung abgibst, solltest du den Familienbonus Plus sauber kontrollieren und korrekt beantragen, auch wenn er schon während des Jahres über den Arbeitgeber berücksichtigt wurde. Fehler in diesem Bereich können sonst zu unangenehmen Nachzahlungen oder zu einer zu niedrigen Gutschrift führen.

Pendlerpauschale: Wer den Arbeitsweg hat, sollte genau hinschauen

Das Pendlerpauschale bleibt eines der zentralen Themen beim Steuerausgleich. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von der Entfernung, der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und der tatsächlichen Anzahl der Fahrten zur Arbeit ab. Zusätzlich kann der Pendlereuro relevant sein. In der Praxis lohnt es sich fast immer, den offiziellen Pendlerrechner zu nutzen und die Angaben mit der Lohnabrechnung abzugleichen.

Gerade bei Teilzeit, Schichtarbeit, geänderten Arbeitswegen oder Wohnortwechseln passieren häufig Fehler. Wer hier zu pauschal annimmt, dass „eh alles schon berücksichtigt wurde“, verschenkt unter Umständen Geld.

Pflichtveranlagung oder freiwilliger Antrag?

Nicht jeder Steuerausgleich ist freiwillig. Es gibt Konstellationen, in denen eine Pflichtveranlagung vorliegt. Das kann etwa dann relevant werden, wenn mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig bezogen wurden oder bestimmte Konstellationen bei Absetzbeträgen und Zusatzeinkünften vorliegen. Für einfache Standardfälle ohne solche Besonderheiten ist die Arbeitnehmerveranlagung meist freiwillig.

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Der praktische Unterschied ist wichtig: Bei einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung kann man den Antrag in vielen Fällen wieder zurückziehen, wenn sich unerwartet eine Nachzahlung ergeben würde. Bei einer Pflichtveranlagung geht das so nicht. Genau deshalb lohnt sich vor dem Absenden ein sauberer Check.

FinanzOnline 2026: Was du beim Login beachten musst

Seit 1.10.2025 ist der Zugang zu FinanzOnline nur noch mit 2-Faktor-Authentifizierung möglich. Wer bereits mit ID Austria arbeitet, hat meist den einfachsten Einstieg. Wer keinen funktionierenden Zugang vorbereitet hat, sollte das vor dem Start der Arbeitnehmerveranlagung klären, damit die Einreichung nicht an der Anmeldung scheitert.

Für viele Menschen ist das kein grosses Problem, aber in der Praxis verzögert genau dieser Punkt oft die Einreichung. Gerade wer ältere Familienmitglieder unterstützt oder gemeinsam Unterlagen vorbereitet, sollte das frühzeitig prüfen.

So gehst du am besten vor

  1. Prüfe zuerst, ob für 2025 alle wichtigen Unterlagen und Informationen vollständig vorliegen.
  2. Kontrolliere, ob du Werbungskosten, Familienleistungen, Pendelkosten oder aussergewöhnliche Belastungen hast.
  3. Vergleiche, was bereits über die Lohnverrechnung berücksichtigt wurde und was noch fehlt.
  4. Logge dich rechtzeitig in FinanzOnline ein und stelle sicher, dass der Zugang funktioniert.
  5. Reiche den Antrag bewusst selbst ein, wenn du mehr als einen Standardfall hast.
  6. Bewahre alle relevanten Belege auf, auch wenn du sie nicht sofort hochladen musst.

Expert:innen-Tipps zum Steuerausgleich 2025/2026

  • Arbeiterkammer: Prüfe Werbungskosten besonders sorgfältig. Gerade Ausgaben für Laptop, Internet, Fachliteratur, Fortbildung oder Pendeln werden in der Praxis häufig vergessen.
  • BMF: Warte nicht blind auf die automatische Veranlagung, wenn du individuelle Kosten oder Absetzbeträge geltend machen kannst. In solchen Fällen ist eine aktive Einreichung oft die bessere Lösung.
  • oesterreich.gv.at: Wer freiwillig veranlagt und kein Pflichtveranlagungsfall ist, hat mehr Spielraum. Das ist wichtig, wenn du vor dem endgültigen Absenden noch einmal gegenrechnen möchtest.
  • BMF-Steuerinfos: Kontrolliere familienbezogene Entlastungen besonders genau. Beim Familienbonus Plus führen kleine Eingabefehler in der Praxis oft zu unnötigen Korrekturen oder zu einem schlechteren Ergebnis.
  • Praxis-Tipp für Pendler:innen: Verlass dich nicht nur auf die bisherige Lohnabrechnung. Bei Änderungen im Arbeitsweg, bei Teilzeit oder bei weniger Fahrten pro Monat kann eine neue Prüfung entscheidend sein.
  • Praxis-Tipp für Beschäftigte in Telearbeit: Schau nach, ob dein Arbeitgeber wirklich alle Telearbeitstage korrekt erfasst hat. Schon kleine Abweichungen können sich bei der Veranlagung auswirken.

Welche Fehler besonders oft passieren

  • Der Antrag wird gar nicht gestellt, obwohl eine Gutschrift sehr wahrscheinlich wäre.
  • Die automatische Veranlagung wird mit der optimalen Lösung verwechselt.
  • Werbungskosten werden zu allgemein oder gar nicht erfasst.
  • Der Familienbonus Plus wird unvollständig oder inkorrekt beantragt.
  • Pendlerpauschale und Pendlereuro werden nicht neu geprüft, obwohl sich der Arbeitsweg geändert hat.
  • Der FinanzOnline-Zugang wird erst am letzten Moment kontrolliert.
  • Belege werden nicht ordentlich aufbewahrt.

Für wen der Steuerausgleich 2025/2026 besonders lohnend sein kann

Ein hoher Nutzen ergibt sich oft für Arbeitnehmer:innen mit wechselndem Einkommen, Familien, Pendler:innen, Beschäftigte mit Telearbeit, Menschen mit Weiterbildungskosten und Personen mit aussergewöhnlichen Belastungen. Auch Berufseinsteiger:innen, Wiedereinsteiger:innen oder Personen mit nicht ganzjähriger Beschäftigung sollten den Antrag nicht aufschieben.

Häufige Fragen zum Steuerausgleich 2025/2026

Ab wann kann ich die Arbeitnehmerveranlagung für 2025 einreichen?

Die Arbeitnehmerveranlagung für das Steuerjahr 2025 ist ab 8.1.2026 möglich. Wer freiwillig einreicht, hat dafür grundsätzlich bis 31.12.2030 Zeit.

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Ist der Steuerausgleich in Österreich immer freiwillig?

Nein. Es gibt Fälle der Pflichtveranlagung. In einfachen Standardfällen ist die Arbeitnehmerveranlagung oft freiwillig, in bestimmten Konstellationen mit mehreren Einkünften oder speziellen Absetzbeträgen aber nicht.

Was ist besser: selbst einreichen oder auf die automatische Veranlagung warten?

Bei ganz einfachen Fällen kann die antragslose Arbeitnehmerveranlagung praktisch sein. Sobald du aber Werbungskosten, Familienleistungen, Pendelkosten oder aussergewöhnliche Belastungen hast, ist die eigene Einreichung meist die bessere Wahl.

Wie hoch ist das Telearbeitspauschale 2025?

Das Telearbeitspauschale beträgt bis zu 3 Euro pro Telearbeitstag für maximal 100 Tage pro Jahr. Damit sind höchstens 300 Euro pro Kalenderjahr möglich.

Wie hoch ist der Familienbonus Plus?

Für Kinder bis zum 18. Geburtstag beträgt der Familienbonus Plus 2.000 Euro pro Jahr. Für volljährige Kinder mit weiter bestehendem Anspruch auf Familienbeihilfe gilt ein reduzierter Betrag von 700 Euro pro Jahr.

Muss ich alle Belege sofort mit dem Antrag hochladen?

Nein, in vielen Fällen nicht. Du solltest Nachweise aber unbedingt aufbewahren, falls das Finanzamt sie später anfordert.

Seit wann brauche ich für FinanzOnline eine 2-Faktor-Authentifizierung?

Seit 1.10.2025 ist der Zugang zu FinanzOnline nur noch mit 2-Faktor-Authentifizierung möglich. Für viele Nutzer:innen ist ID Austria der einfachste Weg.

Welche Ausgaben werden am häufigsten vergessen?

Sehr oft werden Werbungskosten wie Laptop, Fachliteratur, Internet, Fortbildung, Pendlerpauschale, Pendlereuro oder nicht vollständig berücksichtigte Telearbeitstage übersehen.

Quellen

  • Bundesministerium für Finanzen – Fristen und Termine: Diese offizielle Übersicht ist die wichtigste Referenz für Start- und Endfristen der Arbeitnehmerveranlagung 2025. Fristen zur Arbeitnehmerveranlagung 2025 direkt beim BMF ansehen
  • oesterreich.gv.at – Allgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung: Diese Serviceseite erklärt den Ablauf, freiwillige und verpflichtende Fälle sowie praktische Grundlagen für Arbeitnehmer:innen in Österreich. Grundlagen zur Arbeitnehmerveranlagung auf oesterreich.gv.at lesen
  • BMF – Antragslose Arbeitnehmerveranlagung: Hier findest du die offiziellen Informationen zur automatischen Veranlagung und dazu, wann sie erfolgt und wann eine eigene Einreichung sinnvoller sein kann. Infos zur automatischen Arbeitnehmerveranlagung beim BMF prüfen
  • BMF – Telearbeitspauschale: Diese Seite ist relevant für alle, die 2025 in Telearbeit gearbeitet haben und das frühere Homeoffice-Pauschale richtig einordnen möchten. Regeln zum Telearbeitspauschale auf bmf.gv.at nachlesen
  • BMF – Familienbonus Plus: Die offizielle Informationsseite zeigt die gültigen Beträge und die wichtigsten Grundregeln für Familien mit Kindern. Aktuelle Details zum Familienbonus Plus beim BMF aufrufen
  • BMF – Das Steuerbuch 2026: Das Steuerbuch bündelt zahlreiche Praxisbeispiele und offizielle Erläuterungen zur Arbeitnehmerveranlagung, zu Absetzbeträgen und zu häufigen Steuerthemen. Das Steuerbuch 2026 als PDF direkt öffnen
  • BMF – FinanzOnline und 2-Faktor-Authentifizierung: Diese Pressemeldung erklärt die verpflichtende Sicherheitsumstellung seit Oktober 2025 und ist für die praktische Antragstellung wichtig. 2-Faktor-Authentifizierung für FinanzOnline offiziell erklärt
  • Arbeiterkammer – Steuerausgleich 2025/26: Die AK liefert eine besonders praxisnahe Ergänzung mit typischen Fehlerquellen und Tipps zu Werbungskosten, Pendlerpauschale und Familienbonus Plus. Praxis-Tipps der Arbeiterkammer zum Steuerausgleich 2025/26 ansehen

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