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Wie in allen Bereichen, kommt man natürlich auch bei der Fetzen- und Stanglfliegerei nicht ohne Regeln aus.

In Österreich und Deutschland ist die Regelungsdichte im Vergleich zu anderen Ländern enorm hoch.

Ohne jetzt auf die Sinnhaftigkeit einzelner Regeln einzugehen ist fest zu halten, dass Regeln nur dann sinnvoll sind, wenn sie auch eingehalten werden. Das erfordert Kontrolle und führt zur Frage, wer in Österreich berechtigt ist, Piloten zu kontrollieren, ob sie die rechtlichen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme eines Hänge- oder Paragleiters erfüllen.

In Österreich ist keine Flugschule, kein Fluglehrer und auch kein Betreiber eines Fluggeländes berechtigt, Lizenzen, Versicherungen oder sonstige Papiere eines Piloten zu kontrollieren.

Der DHV aber glaubt in Deutschland sogar einen Modellfliegerclub ermächtigen zu können, Hänge- und Paragleiter zu "überprüfen".

Ich kann die Fliegerkollegen beruhigen; das ist selbst in Deutschland nicht möglich und diese aus Selbstüberschätzung und Selbstherrlichkeit einiger DHV-Verantwortlicher entstandene "Regel" ist wohl eher geeignet, Unfrieden in Fluggelände zu tragen.

Schade ist nur, dass sogar der Betreiber der Flugschule Chiemsee, der mit dem Namen seiner Flugschule auf dieser Tafel Werbezwecke verfolgen möchte, plötzlich auf einem Auge blind wird und diese Tafel mitfinanziert hat.

Ein noch abschreckenderes Beispiel liefert die Flugschule Hochkönig mit ihrer Tafel am Landeplatz in Werfenweng und wurde auf diesen Seiten an anderer Stelle schon angesprochen. Dort möchten sogar Mitarbeiter einer Bergbahngesellschaft Pilotenlizenzen etc. kontrollieren.
Die Grenzen der Rechte und Pflichten von Seilbahnen kann man aus diesem OGH-Urteil lesen.

Update 2011-10-05

In Österreich, Deutschland und auch in anderen Ländern hat es sich leider eingebürgert, dass alle möglichen Personen verschiedene Papiere, Lizenzen, Gerätezulassungen und Versicherungen bei Piloten von Hänge- und Paragleitern kontrollieren wollen. In verschiedenen Fluggebieten kontrollieren tatsächlich Clubmitglieder, Geländehalter, Fluglehrer, Seibahnbedienstete oder sonstige selbsternannte Hilfssheriffs diese Papiere bei Piloten.

In einem Rechtsstaat sind Kontrollbefugnisse genau geregelt!

In Österreich dürfen diese Kontrollen nur von der allgemeinen Sicherheitspolizei oder von eigens dazu bestellten Luftaufsichtsorganen vorgenommen werden. Es gibt dazu eine eigene Luftfahrt-Aufsichtsorgane-Dienstkarten-Verordnung, in der auch festgelegt ist, mit welchen Ausweisen sich diese Kontrollorgane ausweisen müssen.

Es ist kaum vorstellbar, dass das in Rechtsstaaten westlicher Prägung, wie z. B. die Schweiz oder Deutschland, anders sein sollte.

W.K.















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