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Flugverbot für alle Ausländer in Österreich, auch Piloten aus Deutschland und der Schweiz sind davon betroffen!2013-05-03Die "Aufhebung" des Lufttüchtigkeitshinweises durch Dr. Reinhard Flatz bekräftigt die absurde Rechtswelt innerhalb des ÖAeC ...mehr 2013-04-06 Die eigenartige Rechtswelt des Dr. Reinhard Flatz ...mehr 2013-01-19 Die Oberste Zivilluftfahrtbehörde im Ministerium bestätigt die Ungültigkeit ausländischer Hänge- und Paragleiterscheine in Österreich ...mehr 2012-12-17 Ist die neue Zivilluftfahrt-Personalverordnung eine Mißgeburt?...mehr 2012-03-14 Flugverbot für alle Ausländer in Österreich, auch deutsche Piloten ...mehr 2011-03-05 Keine Anerkennung der Lizenzen zwischen Schweiz, Deutschland und Österreich! ...mehr Es gibt kein internationales und auch kein bilaterales Abkommen, das einer nationalen deutschen oder österreichischen Lizenz für Hänge- und Paragleiter durch den Besitz der IPPI-Card in einem anderen als dem Ausstellerland zur Gültigkeit dieser Lizenz verhelfen könnte. Dieses Abkommen gibt es auch deshalb nicht, weil die IPPI-Card keinen rechtlich relevanten Status besitzt ...mehr Unsere KFZ-Führerscheine sind im Ausland nicht deshalb gültig, weil sich der ADAC und der ÖAMTC auf deren gegenseitige Anerkennung geeinigt haben und das mit einem von ihnen oder einem "Internationalen Dachverband der Autofahrer" herausgegebenen Kärtchen bestätigen, sondern weil verfassungsmäßig dazu berufene staatliche Organe, gegebenenfalls in Reaktion auf eine Richtlinie des Europäischen Parlaments, diese Vereinbarung getroffen und auf verfassungsmäßig vorgeschriebene Weise kundgemacht haben. Ähnlich verhält es sich auch mit der Ungültigkeit unserer Lizenzen im Ausland auch in Verbindung mit der IPPI-Card ...mehr Da unsere Lizenzen, entgegen den immer wieder aufgestellten Behauptungen, im Ausland nicht generell gültig sind, erging nachfolgendes Schreiben an den Österreichischen Aeroclub (als für die Ausstellung dieser Lizenzen zuständigen Beauftragten) und an die im angeschlossenen Verteiler Angeführten ...mehr Wie bereits unter Lizenz nicht weltweit gültig festgestellt, gilt für den Betrieb von Hänge- und Paragleitern das jeweils im betreffenden Land des Betriebes gültige nationale Recht. Somit dürfen auch unsere Geräte nur im Einklang mit den jeweiligen national rechtlich anerkannten Zulassungen (Musterprüfungen) betrieben werden, sofern in dem betreffenden Land solche Zulassungen rechtlich vorgeschrieben sind ...mehr nach oben |
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