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Die Rechtsgrundlagen

Hier die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Hänge- und Paragleiter in Österreich.

Diese Rechtsgrundlagen wurden und werden aber vom ÖAeC als Beauftragten in vielen Bereichen nicht eingehalten. Der ÖAeC wird in seiner Tätigkeit vom Minister als oberste Aufsichtsbehörde nicht ausreichend kontrolliert, sodass bisher sämtliche Hänge- und Paragleiter in Österreich "illegal" fliegen. Ausländer mit ausländischen Lizenzen fliegen in Österreich auch deshalb nach wie vor illegal, weil die Anerkennung ihrer ausländischen Berechtigungen gesetzlich nicht geregelt ist. Es dürften also keine Wettbewerbe oder Veranstaltungen mit Beteiligung ausländischer Piloten durchgeführt werden. Auch Inländer fliegen illegal, weil die in § 9 Luftfahrtgesetz (auch für Ausländer) gesetzlich vorgeschriebene Bewilligungspflicht von Außenstarts und Außenlandungen nur mit einer rechtswidrigen und daher rechtlich nicht gültigen Weisung eines früheren Bundesministers außer Kraft gesetzt worden ist (siehe dazu die Erläuterungen weiter unten unter "Der Hänge- und Paragleitererlass 1997").


Das Luftfahrtgesetz

Die Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung, ZLLV 2010

außer Kraft:
Die Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung, ZLLV 2005

Die Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung, ZLLV 1999

Die Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung, ZLLV 1995

Die Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung, ZLLV 1993

Die Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung, ZLLV 1983


Die ÖAeC Zuständigkeitsverordnung 2010
außer Kraft:
Die ÖAeC Zuständigkeitsverordnung 2010

Die ÖAeC Zuständigkeitsverordnung 2006

Die ÖAeC Zuständigkeitsverordnung 2003

Die ÖAeC Zuständigkeitsverordnung 1994

Erst 2003 wurden durch die Übertragungsverordnung 2003 Teile des Bereiches HG/PG auf eine rechtlich gültige Basis gestellt. Trotzdem war die Rechtslage unklar, weil die Übertragungen nicht zeitgleich in die entsprechenden Verordnungen übernommen worden sind. Details zu diesem chaotischen Ablauf auch hier.

Der ÖAeC hat von Beginn an und auch bis heute nicht alle durch die Zuständigkeitsverordnung an ihn übertragenen Aufgaben wahrgenommen.
Die Zivilluftfahrt-Personalverordnung (ZLPV), geltende Fassung

außer Kraft:
die ZLPV 2006

Erst 2006 wurden rechtsgültig mit der ZLLV 2006 Hänge- und Paragleiterscheine in Österreich eingeführt. Der von den meisten Flugschulen als reines Abzockinstrument verwendete Überprüfungsflug zur Scheinverlängerung wurde in die ZLPV nicht aufgenommen. Ein großer Erfolg der jahrelangen Arbeit durch das FFM. Details dazu hier.

Der Hänge- und Paragleitererlass 1997

Es gab mehrere Novellen seit 1974.
Der Erlass ist aber nie gültig gewesen.
Das heißt, es waren die nach außen an Rechtsunterworfene gerichteten Normen nicht gültig, weil generelle Normen - wie in der Verfassung vorgeschrieben - nicht mit einem Erlass, sondern nur mit Gesetzen und Verordnungen erlassen werden können. Die durch den damaligen Bundesminister an die Landeshauptleute in diesem Erlass gerichtete Weisung, Außenabflüge und Außenlandungen mit Hänge- und Paragleitern bewilligungslos zu dulden mag zwar auf den ersten Blick vernünftig sein, war und ist natürlich nach wie vor rechtswidrig (sogar verfassungswidrig) und ist daher ebenfalls ungültig, weil ein Minister mit einer Weisung geltende Gesetze (hier § 9 LFG) nicht außer Kraft setzen kann. Es widerspricht der Verfassung, wenn ein Minister glaubt, mit einer Weisung ein vom Parlament beschlossenes Gesetz aufheben oder außer Kraft setzen zu können.

Für Außenlandungen hat aber der Oberste Gerichtshof bereits in der Entscheidung 2 Ob 12/94 = EvBl 1994/81 ausgesprochen, daß Hängegleiter Luftfahrzeuge im Sinne des § 11 Abs 1 LFG sind und auf sie grundsätzlich die selben Bestimmungen wie für Segelflugzeuge gelten, sodaß eine behördliche Landeerlaubnis nicht erforderlich ist. Das führt zur rechtlich kuriosen Situation, dass wir zwar landen, aber nicht starten dürfen. Eine Anpassung der Rechtslage wäre, wenn der Rechtsstaat ernst genommen werden will, dringend zu raten.

Weitere Detais dazu hier.

Die nach außen unwirksamen und daher ungültigen Teile dieses Erlasses wurden aber, besonders wenn sie zum Abzocken geeignet waren, mit Begeisterung von den Flugschulen und vom Aeroclub vollzogen. Stichwort Checkflug! Details dazu hier.


LVR 2011

LVR-Novelle 2011

außer Kraft:
LVR 2010.

LVR (alt)

Im März 2009 gab es zu dieser Novelle in Begutachtung das kuriose Schauspiel des Aeroclub zur Transponderpflicht für motorisierte HG/PG.
Zivilluftfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung


W.K.
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