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In der tatsächlichen Vollziehung zeigen sich weitere Schwachpunkte der ZLLV 2010Die hochgelobte ZLLV 2010, an deren Entstehen sich eine Vielzahl von Personen, "ÖAeC-Fachleute" und ministerielle Mitarbeiter, beteiligt haben und sich in maßlosem Selbstlob ergehen, zeigt ausufernden Bürokratismus. Was aber tatsächlich von dieser als Jahrhundertereignis gefeierten ZLLV zu halten ist, zeigt Willibald Stocker, als Leiter der Technik HG/PG und mot. HG/PG in ahnungsloser Weise selbst.Bereits kurz nach Einführung der ZLLV hat ein betroffener Pilot in den "Flash-News" des Bruno Girstmair im September 2010 diesen Leserbrief geschrieben und seinen verständlichen Unmut über den unnötigen Aufwand beim Tausch eines Tragwerkes bei einem mot.PG ausgedrückt: ![]() Er bemängelt darin Doppelgeleisigkeiten und auch die dadurch entstehenden unnötigen Kosten und Zeitaufwand. Daraufhin hat man beim ÖAeC mit untauglichen Mitteln versucht, diese Regeln zu ändern. Nach nun mehr als einem Jahr(!) hat man erkannt, dass eine Regeländerung nur durch eine Änderung der ZLLV - und nicht durch eine "temporäre [=zeitweilige] Revision [=Durchsicht]" - herbeigeführt werden kann. Eine "zeitweilige Durchsicht" - eine Erfindung des Willibald Stocker - kann natürlich keine Änderung von bestehenden Regeln bewirken. Unsere Verfassung schreibt für Regeländerungen im Verordnungsrang eine Novelle der betreffenden Verordnung vor. Willibald Stocker hat dazu am 16. September 2011 auf seiner HP diese Information veröffentlicht: ![]() Diese "Temporäre Durchsicht" hätte man schon beim Entwurf der neuen ZLLV vornehmen sollen. Auf die Veröffentlichung von Willibald Stocker hat ein betroffener Pilot diese Anfrage an Willibald Stocker gesandt: Von: Miniplane Office [mailto:office@miniplane.at] Gesendet: Dienstag, 20. September 2011 11:08 An: wisto@ainet.at Betreff: Flächentausch Sehr geehrter Herr Stocker, ich habe Ihre Information auf der Homepage bezüglich des nicht möglichen Flächentausches gelesen. Jetzt schreibt das Minsterium, dass es sich bei der Fläche um den Hauptbestandteil des Systems handelt.Kann man daraus ableiten, dass ein Motortausch (der ja durchaus ebenso vorkommt) dann unbürokratisch mit der Änderung der Seriennummer vonstatten gehen kann? Und was wäre wenn der Antrieb dann kein baugleicher wäre sondern ein anderes Modell? genügt dann die Herstellerbestätigung um die Änderung vornehmen zu können? Danke für die Informationen. Klaus Angerer Geschäftsführer Miniplane Österreich Die Antwort des Willibald Stocker
Von: Willi Stocker [mailto:wisto@ainet.at] Gesendet: Dienstag, 20. September 2011 11:47 An: 'Miniplane Office' Betreff: AW: Flächentausch Sehr geehrter Herr Angerer! Ja, dies ist abzuleiten[!]. Derzeit wird noch einiges geklärt, rechtlich abgesichert und danach wenn es nach meinen Vorstellungen geht unbürokratisch möglich sein. Wird dann alles in der Homepage veröffentlicht. Willibald Stocker Besonders bemerkenswert ist die Aussage Stockers, "Derzeit wird noch einiges geklärt, rechtlich abgesichert". Eine rechtliche Klärung der tatsächlichen Wirkungen der neuen ZLLV hätte man aber bereits bei der Ausarbeitung der ZLLV 2010 vornehmen müssen! Offensichtlich hat man beim Entwurf der ZLLV die gegebenen Besonderheiten für mot. HG/PG einfach ignoriert. Eine "Klärung und rechtliche Absicherung" der mit der neuen ZLLV verbundenen Rechtwirkungen wurde somit in unzähligen "Arbeitssitzungen" mit hochbezahlten Ministerialbeamten, die sich offensichtlich über Jahre erstreckt haben(!), nicht vorgenommen. ![]() Bereits beim Vorliegen des ersten Entwurfes habe ich meine Bedenken geäußert und meine Mitarbeit an der ZLLV 2010 angeboten. Auch andere Warnungen wurden in den Wind geschlagen, so schrieb Bruno Girstmair in seinen "Flash-News" Zugegeben, es ist eine etwas provokante Aussage, aber wenn man ein wenig hinter die Kulissen sieht, gibt es viele Ungereimtheiten. Diese ZLLV ist seit dem 25. Mai 2010 zwar offiziell in Kraft getreten und von vielen lang herbeigesehnt worden, aber nun stellt sich langsam aber sicher heraus: Diese ZLLV 2010 ist doch nicht das Gelbe vom Ei. Es gab im Vorfeld viel Lob und auch Kritik, Selbstbeweihräucherung und Ankündigungspolitik, aber schaut man auf die Details gibt es für uns zumindest im HG + PG – Bereich doch einiges was nach einer Änderung sprichwörtlich schreit. Es gibt viele kritische Stimmen, die aufzeigen und anklagen, und nun stellt sich die Frage, warum wurde nicht schon früher, z.B. der Zeitraum der Begutachtungsfrist dazu genützt, diese Fehler und Ungereimtheiten darzustellen, bzw. zu beheben. Update 2011-11-09 Extrakosten und lange Wartezeiten bei der Zulassung von mot. HG/PGBereits im Jahr 2005 wurden motorisierte HG/PG in die ZLLV aufgenommen ohne zu bedenken, dass viele Regeln der ZLLV für mot. HG/PG nicht adäquat sind. Dadurch müssen sämtliche von der ZLLV für alle großen Luftfahrzeuge vorgeschriebenen Zulassungs-Voraussetzungen auch von mot. HG/PG erfüllt sein.Unter anderem gehört dazu ein in einem Überflugverfahren gemäß Zivilluftfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung erstelltes Lärmzeugnis. Mit der ZLLV 2010 wurde diese für "Luftmopeds" überzogene Regelung eines Überflugverfahrens wiederum nicht geändert und der Versuch, nachträglich ein Standlärmmessverfahren der EAPR anzuerkennen, war natürlich gesetz(verordnungs-)widrig und konnte nach unserem Bericht im FFM auch nicht weiter verfolgt werden. Folge davon ist, dass mir ein Fall zugetragen wurde, bei dem ein Pilot nun mehr als ein halbes Jahr auf die Zulassung seines motorisierten Paragleiters wartet. Er hat bereits im April 2011 um Zulassung angesucht. Nachdem dieses Ansuchen nach einem halben Jahr noch immer nicht erledigt war, erging am 27. Oktober folgende E-Mail an den Aeroclub:
Sehr geehrter Herr Ing. Klug,
Darauf erhielt ich folgende Information:
mein Kunde N.N. teilt mir folgendes mit: Er hat schon im April 2011, also vor mehr als einem halben Jahr die Gebühren für die Zulassung seines Motorsystems an den Aeroclub bezahlt. Die von Ihnen verlangte Lärmmessung durch EAPR wurde (siehe Beilage) am 20. April an Sie übermittelt. Auch der Besuch beim Bauprüfer wurde längst erledigt. Auf Nachfrage beim Aeroclub erhielt N.N. nun die Auskunft, dass das Lärmzeugnis bei Ihnen in Bearbeitung sei und ohne dieses die Zulassung nicht erteilt werden könne. Ich ersuche daher dringend und nachdrücklich, die Bearbeitung endlich vorzunehmen, es soll nicht noch mehr Zeit verstreichen. Hr. N.N. möchte ja endlich seinem Hobby legal frönen dürfen.
hallo walter,
Hätte man das spätestens mit der Novelle der ZLLV 2010 berücksichtigt, hätte man die in Deutschland bereits durchgeführte Lärmmessung anerkennen können und der Pilot hätte sich nicht nur bürokratischen Aufwand und unnütze Fahrten zu einer neuerlichen Prüfung, sondern auch zusätzlich 250,-- Euro erspart. Außerdem wäre die Zulassung in angemessener Zeit zu schaffen. Warum benötigt man für die Durchführung einer Lärmmessung beim ÖAeC mehr als ein halbes Jahr?[Mein Kunde]N.N. hat mich letzte woche kontaktiert, dass sich der klug wegen der Lärmmessung bei ihm gemeldet hat. kostet 250,-- euro. Die Macher der ZLLV 2010 zeigen ihr wahres Gesicht, ![]() was Willibald Stocker nicht hindert auf seiner HP zu schreiben:
16.07.2011
QuelleSämtliche Anmeldungen, Nachprüfungen, Lärmmessaufgaben und weitere uns übertragenen behördlichen Aufgaben verlaufen problemlos und ohne jegliche nennenswerten Beanstandungen, Beschwerden oder Einsprüche. So destilliert sich mancher seine eigene Sicht der Dinge. W.K. |
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